zum Online-Banking
Frau und Mann sitzen am Strand

Altersvorsorge-Glossar: Begriffe einfach erklärt

Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Altersvorsorge, Rente und Vermögensaufbau – kompakt und verständlich erklärt.

Beratung zur Altersvorsorge

    So nutzen Sie das Vorsorge-Glossar

    Das Vorsorge-Glossar erklärt wichtige Begriffe rund um Altersvorsorge, Rente, Geldanlage und Vermögensaufbau verständlich und kompakt. Es hilft Ihnen dabei, Fachbegriffe schnell einzuordnen und Zusammenhänge besser zu verstehen.

    Das Glossar dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Viele Begriffe hängen von gesetzlichen, steuerlichen oder vertraglichen Regelungen ab. Prüfen Sie deshalb vor wichtigen Entscheidungen immer Ihre persönliche Situation und die aktuell geltenden Rahmenbedingungen.

    Alphabetische Übersicht A | B | D | E | F | G | I | K | L | N | P | R | S | T | V | Z

    A
    • Altersvorsorge

      Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, mit denen Einkommen oder Vermögen für die Zeit nach dem Erwerbsleben aufgebaut wird. Dazu gehören die gesetzliche Rente, betriebliche Vorsorgelösungen und private Spar- oder Anlageformen. Ziel ist es, den Lebensunterhalt im Ruhestand zu finanzieren und eine mögliche Rentenlücke zu verkleinern.


    • Altersvorsorgedepot

      Das Altersvorsorgedepot ist als kapitalmarktorientierte Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgesehen. Je nach gesetzlicher Ausgestaltung sollen Einzahlungen in bestimmte Wertpapieranlagen gefördert werden. Wichtig sind insbesondere Förderbedingungen, Kosten, Verfügbarkeit, Anlageauswahl und Auszahlungsregeln.


    • Anlagehorizont

      Der Anlagehorizont beschreibt den Zeitraum, für den Geld angelegt werden soll. Bei der Altersvorsorge ist dieser Zeitraum häufig lang. Je länger der Anlagehorizont, desto eher können kurzfristige Schwankungen ausgehalten werden. Mit näher rückendem Ruhestand gewinnt dagegen die Sicherung bereits aufgebauten Vermögens an Bedeutung.

    • Anlagerisiko

      Anlagerisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass sich eine Geldanlage anders entwickelt als erwartet. Dazu gehören Kursschwankungen, Verluste, Zinsänderungen, Ausfälle einzelner Schuldner oder Währungsrisiken. Die passende Risikohöhe hängt von Anlageziel, Zeitraum, finanzieller Belastbarkeit und persönlichem Sicherheitsbedürfnis ab.

    • Arbeitgeberzuschuss

      Ein Arbeitgeberzuschuss ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zu einer betrieblichen Altersvorsorge oder zu vermögenswirksamen Leistungen. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, hängt von gesetzlichen Vorgaben, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers ab.

    • Auszahlplan

      Bei einem Auszahlplan wird ein angespartes Vermögen in regelmäßigen Teilbeträgen ausgezahlt. Die Höhe und Dauer können je nach Produkt fest oder flexibel sein. Ein Auszahlplan ist nicht automatisch lebenslang garantiert. Bei hohen Entnahmen oder ungünstiger Wertentwicklung kann das Vermögen früher aufgebraucht sein.

    B
    • Betriebliche Altersvorsorge

      Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Vorsorgeform über den Arbeitgeber. Beiträge werden häufig aus dem Bruttogehalt gezahlt und können durch einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt werden. Je nach Durchführungsweg gelten unterschiedliche Regeln zu Kosten, Garantien, Besteuerung, Arbeitgeberwechsel und Auszahlung.

    • Beitragsgarantie

      Eine Beitragsgarantie verspricht, dass zu einem festgelegten Zeitpunkt mindestens ein bestimmter Teil der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Sie kann Sicherheit bieten, begrenzt aber häufig die Möglichkeiten für eine chancenorientierte Anlage. Nicht jede Altersvorsorge enthält eine Beitragsgarantie.

    • Berufsunfähigkeit

      Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich längerfristig nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kann. Sie ist von Altersvorsorge zu unterscheiden, kann diese aber stark beeinflussen, weil Einkommen und Sparfähigkeit wegfallen können.

    D
    • Depot

      Ein Depot ist ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren wie Fonds, ETFs, Aktien oder Anleihen. Über ein Depot können Wertpapiere gekauft, verkauft und regelmäßig bespart werden. Für die Altersvorsorge bietet ein Depot Flexibilität, aber in der Regel keine garantierte lebenslange Auszahlung.

    • Direktversicherung

      Die Direktversicherung ist ein häufiger Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt dabei für den Beschäftigten eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Beiträge können über Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschüsse oder beide Wege finanziert werden.

    • Durchschnittskosteneffekt

      Beim regelmäßigen Sparen wird bei niedrigen Kursen eine größere und bei hohen Kursen eine kleinere Zahl von Anteilen gekauft. Dadurch entsteht über die Zeit ein durchschnittlicher Kaufpreis. Der Durchschnittskosteneffekt garantiert jedoch weder einen Gewinn noch einen Vorteil gegenüber einer Einmalanlage.

    E
    • Entgeltumwandlung

      Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dadurch können in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben reduziert werden. Im Ruhestand werden die Leistungen grundsätzlich nach den dann geltenden Regeln besteuert; bei gesetzlich Krankenversicherten können zusätzlich Beiträge anfallen.


    • ETF

      ETF steht für Exchange Traded Fund. Viele ETFs bilden einen Börsenindex nach und werden passiv verwaltet. Sie sind häufig kostengünstiger als aktiv gemanagte Fonds, unterliegen aber ebenfalls Kursschwankungen und Verlustrisiken. Die tatsächliche Streuung hängt vom zugrunde liegenden Index ab.

    • Ertragschance

      Die Ertragschance beschreibt die Möglichkeit, mit einer Anlage Zinsen, Ausschüttungen, Kursgewinne oder andere Erträge zu erzielen. Höhere Ertragschancen gehen in der Regel mit höheren Risiken einher. Bei der Altersvorsorge sollten Ertragschance und Sicherheitsbedürfnis ausgewogen betrachtet werden.

    F
    • Fonds

      Ein Investmentfonds bündelt das Geld vieler Anleger und investiert nach einer festgelegten Strategie in verschiedene Wertpapiere oder Anlageklassen. Fonds können breit streuen und damit das Risiko einzelner Anlagen reduzieren. Sie verursachen jedoch Kosten und können im Wert schwanken.

    • Fondssparplan

      Bei einem Fondssparplan wird regelmäßig ein fester oder anpassbarer Betrag in Investmentfonds investiert. Fondssparpläne können bereits mit kleineren Beträgen beginnen und sind häufig flexibel. Renditen sind nicht garantiert, und Verluste sind möglich.

    • Freistellungsauftrag

      Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zur Höhe des verfügbaren Sparer-Pauschbetrags ohne direkten Steuerabzug ausgezahlt werden. Der Auftrag kann auf mehrere Banken verteilt werden. Die jeweils geltenden Höchstbeträge sollten aktuell geprüft werden.

    • Frühstart-Rente

      Die Frühstart-Rente ist als staatlich geförderter Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Nach den veröffentlichten Eckpunkten sollen staatliche Beiträge in ein individuelles Vorsorgedepot fließen. Die konkrete Umsetzung hängt vom Gesetzgebungsverfahren und den später geltenden Regeln ab.

    G
    • Garantiezins

      Der Garantiezins ist ein vertraglich zugesicherter Zinssatz, der bei bestimmten Versicherungsprodukten auf den Sparanteil angewendet wird. Er bezieht sich nicht automatisch auf den gesamten Beitrag, da Kosten und Risikobeiträge abgezogen werden können. Zusätzliche Überschüsse sind nicht garantiert.

    • Gesetzliche Rentenversicherung

      Die gesetzliche Rentenversicherung ist für viele Beschäftigte der wichtigste Baustein der Alterssicherung. Die Rentenhöhe hängt vor allem von Versicherungszeiten und beitragspflichtigem Einkommen ab. Sie wird im Wesentlichen über das Umlageverfahren finanziert.

    • Grundfreibetrag

      Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der steuerfrei bleibt. Er gilt auch für Rentnerinnen und Rentner. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt von der gesamten Einkommenssituation und den jeweils geltenden Freibeträgen ab.

    I
    • Inflation

      Inflation bezeichnet den allgemeinen Anstieg des Preisniveaus. Sie führt dazu, dass Geld mit der Zeit an Kaufkraft verliert. Bei der Altersvorsorge sollte deshalb nicht nur ein nominaler Zielbetrag, sondern der reale Finanzbedarf im Ruhestand betrachtet werden.


    • Investmentfonds

      Investmentfonds investieren das Geld vieler Anleger nach festen Anlagebedingungen. Je nach Fonds kann das Vermögen in Aktien, Anleihen, Immobilien oder gemischte Anlagen fließen. Ertragschancen, Risiken und Kosten unterscheiden sich deutlich.

    K
    • Kapitalauszahlung

      Bei einer Kapitalauszahlung wird das angesparte Vorsorgevermögen ganz oder teilweise als Einmalbetrag ausgezahlt. Sie bietet Flexibilität, erfordert aber eine eigene Planung, damit das Geld langfristig reicht. Steuerliche Folgen hängen vom Produkt und den geltenden Regeln ab.


    • Kapitalmarkt

      Der Kapitalmarkt umfasst Märkte, an denen langfristiges Kapital vermittelt wird. Dazu gehören insbesondere Aktien- und Anleihemärkte. Kapitalmarktanlagen bieten Ertragschancen, unterliegen aber Schwankungen und Verlustrisiken.


    • Kapitalertragsteuer

      Die Kapitalertragsteuer wird auf bestimmte Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne erhoben. Sie wird in Deutschland häufig direkt von der Bank einbehalten. Freistellungsauftrag, Teilfreistellungen und persönliche steuerliche Besonderheiten können die Belastung beeinflussen.

    • Kostenquote

      Die Kostenquote zeigt, welcher Anteil des Fondsvermögens jährlich für laufende Kosten verwendet wird. Sie beeinflusst die Rendite und sollte beim Produktvergleich berücksichtigt werden. Zusätzlich können Ausgabeaufschläge, Depotgebühren oder Transaktionskosten anfallen.

    L
    • Langlebigkeitsrisiko

      Das Langlebigkeitsrisiko beschreibt die Gefahr, dass das vorhandene Vermögen nicht bis zum Lebensende reicht. Lebenslange Rentenzahlungen können dieses Risiko absichern. Bei freien Entnahmeplänen muss die Höhe der Auszahlungen sorgfältig geplant werden.

    • Lebenslange Rente

      Eine lebenslange Rente wird grundsätzlich bis zum Tod gezahlt. Sie bietet Planungssicherheit, ist aber häufig weniger flexibel als eine Kapitalauszahlung. Die konkrete Höhe hängt von Vertrag, Kapital, Rentenfaktor und gegebenenfalls Überschüssen ab.

    N
    • Nachgelagerte Besteuerung

      Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt sein können, während die späteren Leistungen versteuert werden. Dieses Prinzip gilt beispielsweise bei bestimmten gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorgelösungen.

    • Netto-Rente

      Die Netto-Rente ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern sowie möglichen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung tatsächlich zur Verfügung steht. Für die Ruhestandsplanung ist sie wichtiger als eine reine Bruttoangabe.

    • Nichtveranlagungs-Bescheinigung

      Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann bei geringen zu versteuernden Einkünften dazu führen, dass Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt werden. Sie wird beim Finanzamt beantragt und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll.

    P
    • Pensionsfonds

      Ein Pensionsfonds ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Er kann stärker kapitalmarktorientiert investieren als andere Durchführungswege. Chancen, Risiken, Garantien und Kosten hängen von der konkreten Ausgestaltung ab.

    • Pensionskasse

      Eine Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie erbringt im Ruhestand Renten- oder Kapitalleistungen. Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder gemeinsam finanziert werden.

    • Pflegevorsorge

      Pflegevorsorge umfasst finanzielle und organisatorische Maßnahmen für den Fall, dass im Alter Pflegebedürftigkeit eintritt. Da die gesetzliche Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten deckt, kann eine zusätzliche Vorsorge sinnvoll sein.

    • Private Rentenversicherung

      Eine private Rentenversicherung dient dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung. Je nach Vertrag stehen Garantien, Fondsanlagen, Indexbeteiligungen oder flexible Auszahlungsmodelle im Vordergrund. Wichtig sind Kosten, Renditechancen, Rentenfaktor und Verfügbarkeit.

    R
    • Rendite

      Die Rendite beschreibt den Ertrag einer Geldanlage im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Sie kann positiv oder negativ sein. Für einen fairen Vergleich sollten Kosten, Steuern, Inflation und Risiko berücksichtigt werden.

    • Rentenfaktor

      Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben gezahlt wird. Er ist besonders bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wichtig. Ob der Rentenfaktor garantiert oder veränderbar ist, sollte vor Abschluss geprüft werden.

    • Renteninformation

      Die Renteninformation wird von der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig an Versicherte verschickt. Sie enthält Angaben zu bisher erworbenen Ansprüchen und Hochrechnungen der möglichen späteren Rente. Die Werte sind eine wichtige Grundlage für die Vorsorgeplanung.

    • Rentenlücke

      Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten monatlichen Einkommen im Ruhestand und den voraussichtlichen Alterseinkünften. Sie kann durch gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge sowie weiteres Vermögen verkleinert werden.

    • Rentenpunkt

      Rentenpunkte, offiziell Entgeltpunkte, bestimmen maßgeblich die Höhe der gesetzlichen Rente. Wer in einem Jahr genau das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient, erhält grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Die endgültige Rentenhöhe ergibt sich aus mehreren Faktoren.

    • Risikostreuung

      Risikostreuung bedeutet, Kapital auf verschiedene Anlagen, Regionen, Branchen oder Anlageklassen zu verteilen. Sie kann das Risiko reduzieren, dass die Entwicklung einer einzelnen Anlage das gesamte Vermögen stark belastet. Verluste lassen sich dadurch jedoch nicht vollständig ausschließen

    • Rürup-Rente

      Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie richtet sich besonders an Selbstständige und Menschen mit hoher Steuerbelastung. Beiträge können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerlich berücksichtigt werden; die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange Rente.

    S
    • Sparer-Pauschbetrag

      Der Sparer-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Bis zur jeweils geltenden Höhe können Erträge durch einen Freistellungsauftrag vom direkten Steuerabzug freigestellt werden.

    • Sofortrente

      Bei einer Sofortrente wird ein größerer Einmalbetrag in eine Rentenversicherung eingezahlt. Im Gegenzug beginnt meist unmittelbar oder zeitnah eine lebenslange Rentenzahlung. Sie bietet Planungssicherheit, schränkt aber die Verfügbarkeit des Kapitals ein.

    • Sparplan

      Ein Sparplan investiert regelmäßig einen festgelegten Betrag in ein Spar- oder Anlageprodukt. Er kann auf Fonds, ETFs, Bankprodukte oder Vorsorgelösungen ausgerichtet sein. Viele Sparpläne lassen sich anpassen, pausieren oder durch Einmalzahlungen ergänzen.

    • Steuerliche Förderung

      Steuerliche Förderung reduziert die Steuerbelastung während der Ansparphase oder berücksichtigt Beiträge bei der Einkommensteuer. Sie ist nur ein Teil der Gesamtbewertung. Kosten, Bindung, Risiken und spätere Besteuerung sollten ebenfalls geprüft werden.

    T
    • Teilfreistellung

      Bei bestimmten Investmentfonds bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei. Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Fondsart und den gesetzlichen Vorgaben ab. Sie soll die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene berücksichtigen.

    • Teildynamik oder Dynamik

      Eine Dynamik erhöht Beiträge oder Leistungen regelmäßig um einen vereinbarten Prozentsatz. Sie kann helfen, Inflation und steigenden Vorsorgebedarf auszugleichen. Die Erhöhung sollte dennoch zur finanziellen Situation passen.

    V
    • Vermögenswirksame Leistungen

      Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die in einen dafür vorgesehenen Sparvertrag fließen. Je nach Einkommen und Anlageform kann zusätzlich eine staatliche Förderung möglich sein. Sie unterstützen den Vermögensaufbau und können die Altersvorsorge ergänzen.

    • Versorgungslücke

      Die Versorgungslücke beschreibt den Unterschied zwischen dem finanziellen Bedarf und den tatsächlich verfügbaren Leistungen. Im Zusammenhang mit dem Ruhestand wird der Begriff häufig ähnlich wie Rentenlücke verwendet. Er kann jedoch auch weitere Absicherungsbereiche umfassen.

    • Volatilität

      Volatilität beschreibt, wie stark der Wert einer Anlage schwankt. Eine hohe Volatilität bedeutet größere kurzfristige Ausschläge nach oben und unten. Sie ist ein wichtiges Maß für das Risiko einer Kapitalmarktanlage.

    Z
    • Zinseszinseffekt

      Der Zinseszinseffekt entsteht, wenn Erträge wieder angelegt werden und ihrerseits neue Erträge erwirtschaften. Über lange Zeiträume kann dieser Effekt den Vermögensaufbau deutlich unterstützen. Er hängt von Rendite, Laufzeit, Kosten und regelmäßigen Einzahlungen ab.

    • Zulage

      Eine Zulage ist eine staatliche Förderzahlung zu einer bestimmten Vorsorgeform. Sie wird nur gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Förderhöhe, Eigenbeitrag und Auszahlungsbedingungen sollten immer gemeinsam betrachtet werden.

    Persönliches Beratungsgespräch zur frühzeitigen Altersvorsorge in der Bank.

    Vorsorgebegriffe persönlich einordnen

    Sie haben Fragen zu Begriffen, Fördermöglichkeiten oder Vorsorgelösungen? Unsere Beraterinnen und Berater erklären Ihnen die Zusammenhänge und unterstützen Sie dabei, die passende Strategie für Ihre persönliche Situation zu finden.

    Persönliche Beratung vereinbaren

    Das könnte Sie auch interessieren