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Altersvorsorgedepot erklärt

Das Altersvorsorgedepot ergänzt ab 2027 die private Altersvorsorge. Erfahren Sie, wie das neue Fördermodell funktioniert und welche Chancen und Risiken es bietet.

Beratung zur Altersvorsorge

    Was ist das Altersvorsorgedepot?

    Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der zertifizierten und staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es verbindet staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile mit einer kapitalmarktorientierten Geldanlage. Das angesparte Vermögen ist für den Ruhestand vorgesehen und soll die gesetzliche Rente sowie gegebenenfalls die betriebliche Altersvorsorge ergänzen.

    Im Altersvorsorgedepot können Beiträge und Zulagen unter anderem in zugelassene Fonds und ETFs investiert werden. Anders als bei einem Garantieprodukt besteht beim renditeorientierten Altersvorsorgedepot keine verpflichtende Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Dadurch entstehen höhere Renditechancen, gleichzeitig kann der Depotwert schwanken und zeitweise unter der Summe der Einzahlungen liegen.

    Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neben dem Altersvorsorgedepot auch neue Garantieprodukte angeboten werden. Diese sichern zu Beginn der Auszahlungsphase wahlweise 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge ab. Welche Variante geeignet ist, hängt insbesondere vom Anlagehorizont, vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis und von der Bereitschaft ab, Wertschwankungen auszuhalten.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    MerkmalAltersvorsorgedepot
    Einführungab 1. Januar 2027 geplant
    FörderungStaatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile
    GeldanlageZugelassene Fonds und ETFs
    GarantieKeine gesetzliche Beitragsgarantie beim Depotmodell
    ChancenHöhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlage
    RisikenWertschwankungen und Verluste möglich
    ZielLangfristiger Vermögensaufbau für den Ruhestand
    AuszahlungNach den gesetzlichen Vorgaben der Altersvorsorge

    Hinweis: Maßgeblich sind die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorgaben und die konkreten Bedingungen des jeweiligen Produkts.

    Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

    Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit einer kapitalmarktorientierten Geldanlage. Regelmäßige Eigenbeiträge und staatliche Zulagen werden in zugelassene Fonds oder ETFs investiert und können dort langfristig Vermögen für den Ruhestand aufbauen.

    Während der Ansparphase entwickelt sich das Depot entsprechend der Wertentwicklung der gewählten Geldanlage. Dadurch bestehen höhere Renditechancen als bei klassischen Garantieprodukten. Gleichzeitig sind Wertschwankungen möglich, sodass der Depotwert zwischenzeitlich auch unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann.

    Zum Beginn der Auszahlungsphase wird das angesparte Vermögen nach den gesetzlichen Vorgaben der Altersvorsorge genutzt. Welche Auszahlungsformen möglich sind und welche Regelungen gelten, richtet sich nach dem endgültigen gesetzlichen Rahmen und dem gewählten Produkt.

    Regelmäßig einzahlen

    Sie zahlen eigene Beiträge in Ihr Altersvorsorgedepot ein. Zusätzlich können staatliche Zulagen sowie mögliche Steuervorteile den Vermögensaufbau unterstützen.

    Kapital wird investiert

    Die Beiträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in zugelassene Fonds oder ETFs angelegt. Dadurch können Sie langfristig an den Entwicklungen der Kapitalmärkte teilhaben.

    Vermögen entwickelt sich

    Während der Ansparphase kann der Depotwert steigen oder fallen. Ein langer Anlagezeitraum kann helfen, zwischenzeitliche Schwankungen besser auszugleichen.

    Auszahlung im Ruhestand

    Zum Rentenbeginn wird das angesparte Vermögen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen für die Altersvorsorge verwendet.

    So funktioniert die neue staatliche Förderung

    Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots soll einfacher und transparenter sein als bei der bisherigen Riester-Förderung. Zulagen orientieren sich künftig unmittelbar an den eigenen Beiträgen. Dadurch lässt sich leichter nachvollziehen, wie hoch die staatliche Unterstützung ausfallen kann.

    Je nach persönlicher Situation können verschiedene Förderbestandteile zusammenkommen. Dazu gehören die Grundzulage, eine mögliche Kinderzulage, der Berufseinsteigerbonus sowie ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.

    Grundzulage

    •  Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro. Daraus ergibt sich eine Zulage von bis zu 180 Euro.
    •  Für weitere Eigenbeiträge von 361 bis 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Cent je eingezahltem Euro. Dadurch können weitere bis zu 360 Euro Grundzulage entstehen.
    •  Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro.

    Kinderzulage

    •  Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann zusätzlich eine Kinderzulage gewährt werden.
    •  Für jeden eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro beträgt die Kinderzulage 1 Euro. Damit kann eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr erreicht werden.
    •  Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welchem Elternteil die Kinderzulage zugeordnet wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

    Berufseinsteigerbonus

    •  Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
    •  Der Bonus soll insbesondere junge Menschen dabei unterstützen, möglichst früh mit dem Vermögensaufbau für den Ruhestand zu beginnen.

    Steuerlicher Vorteil (Günstigerprüfung)

    •  Zusätzlich zu den Zulagen kann ein weiterer steuerlicher Vorteil entstehen.
    •  Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob die steuerliche Förderung günstiger ist als der Zulagenanspruch. Ist dies der Fall, wird die Differenz im Steuerbescheid berücksichtigt.

    Wer ist förderberechtigt?

    Der Kreis der förderberechtigten Personen soll gegenüber der bisherigen Riester-Förderung erweitert werden. Grundsätzlich können insbesondere rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie weitere bislang förderberechtigte Personengruppen das Altersvorsorgedepot nutzen. Nach den bisherigen Plänen sollen außerdem bestimmte Selbstständige sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen einbezogen werden.

    Ob eine unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung besteht, hängt von der persönlichen und steuerlichen Situation ab. Auch Ehe- oder Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen förderberechtigt sein. Vor Abschluss eines Vertrags sollte deshalb geprüft werden, ob sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Gut zu wissen: Die endgültigen Regelungen zur Förderberechtigung werden erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verbindlich feststehen. Bis dahin können sich einzelne Voraussetzungen noch ändern.

    Rechenbeispiel zur staatlichen Förderung

    Das folgende vereinfachte Beispiel zeigt, wie sich die staatliche Förderung bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro zusammensetzen kann. Es dient ausschließlich der Veranschaulichung.

    BestandteilBetrag pro Jahr
    Eigenbeitrag1.800 Euro
    Grundzulage für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag180 Euro
    Grundzulage für die weiteren 1.440 Euro Eigenbeitrag360 Euro
    Gesamtbetrag aus Eigenbeitrag und staatlicher Förderung2.340 Euro
    Hinweis: Das Rechenbeispiel berücksichtigt weder eine mögliche Kinderzulage noch einen zusätzlichen Steuerbonus aus der Günstigerprüfung. Es dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt keine individuelle Berechnung dar.

    Das Altersvorsorgedepot als Teil Ihrer Altersvorsorge

    Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein der privaten Altersvorsorge. Für eine langfristig stabile finanzielle Absicherung im Ruhestand ist häufig die Kombination mehrerer Vorsorgeformen sinnvoll. Welche Bausteine für Sie geeignet sind, hängt unter anderem von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Einkommen und Ihren Vorsorgezielen ab.

    die 3 Säulen der Altersvorsorge Schaubild

    Gesetzliche Rente

    Die gesetzliche Rente bildet für die meisten Menschen die Grundlage der Altersvorsorge. Sie sichert die Basisversorgung, reicht jedoch häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand vollständig zu erhalten.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Über den Arbeitgeber kann eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden. Arbeitgeberzuschüsse sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile können diese Vorsorgeform attraktiv machen. Welche Gestaltung sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.

    Private Altersvorsorge

    Zur privaten Altersvorsorge gehören verschiedene Lösungen – beispielsweise das Altersvorsorgedepot, klassische Rentenversicherungen oder langfristige Wertpapier- und Fondssparpläne. Welche Variante geeignet ist, hängt unter anderem vom Anlagehorizont, der Risikobereitschaft und den persönlichen Zielen ab.

    Gut zu wissen

    Das Altersvorsorgedepot ersetzt die gesetzliche oder betriebliche Altersvorsorge nicht. Es ergänzt bestehende Vorsorgebausteine und kann dazu beitragen, langfristig zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.

    Person zwischen Schafen auf einer Weide.

    Was gilt für bestehende Riester-Verträge?

    Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich bestehen und werden nicht automatisch in das neue Altersvorsorgedepot umgewandelt. Sie können zu den bisherigen Vertragsbedingungen weitergeführt werden.

    Ab 2027 soll grundsätzlich auch ein Wechsel in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich sein. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt unter anderem von Garantien, Kosten, bereits erworbenen Ansprüchen und dem verbleibenden Anlagehorizont ab.

    Eine Kündigung sollte sorgfältig geprüft werden. Je nach Vertrag können dadurch staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile verloren gehen. Vor einer Entscheidung empfiehlt sich daher eine individuelle Beratung.

    Schafherde auf einer grünen Weide.

    Für wen kann das Altersvorsorgedepot geeignet sein?

    Das Altersvorsorgedepot kann insbesondere für Menschen interessant sein, die langfristig Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchten und bereit sind, Wertschwankungen der Kapitalmärkte in Kauf zu nehmen.

    Es kann unter anderem geeignet sein für:

    • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit einem langen Anlagehorizont.
    • Familien, die zusätzlich von Kinderzulagen profitieren können.
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge ergänzen möchten.
    • Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, sofern die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

    Für Menschen mit einem kurzen Anlagehorizont oder einem hohen Sicherheitsbedürfnis kann dagegen ein Garantieprodukt die passendere Lösung sein. Welche Variante geeignet ist, hängt immer von der persönlichen Situation und den individuellen Vorsorgezielen ab.

    So bereiten Sie sich auf eine Entscheidung vor

    • Rentenlücke ermitteln: Gewünschten Finanzbedarf und erwartete Alterseinkünfte gegenüberstellen.
    • Förderberechtigung prüfen: Klären, welche Zulagen und steuerlichen Vorteile möglich sind.
    • Anlagehorizont und Risikobereitschaft einschätzen: Welche Wertschwankungen können Sie langfristig tragen?
    • Bestehende Verträge berücksichtigen: Riester-Verträge, betriebliche Altersvorsorge und weiteres Vermögen gemeinsam betrachten.
    • Produkte vergleichen und regelmäßig überprüfen: Die passende Lösung sollte zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen passen.
    Persönliches Beratungsgespräch zur frühzeitigen Altersvorsorge in der Bank.

    Welche Altersvorsorge passt zu Ihrem Leben?

    Sie möchten wissen, ob das Altersvorsorgedepot für Sie infrage kommt oder wie Sie mit einem bestehenden Riester-Vertrag umgehen sollten? Unsere Beraterinnen und Berater betrachten Ihre Vorsorgesituation, Ihre Fördermöglichkeiten und Ihre persönlichen Ziele gemeinsam mit Ihnen.

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    Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot (FAQ)

    Ab wann gilt das Atersvorsorgedepot?

    Anbieter dürfen die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Ob ein konkretes Produkt zu diesem Zeitpunkt verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und der erforderlichen Zertifizierung ab.

    Ist das Altersvorsorgedepot bereits gesetzlich beschlossen?

    Ja. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz im März 2026 beschlossen. Das Gesetz wurde im Mai 2026 verkündet. Die neuen Produkt- und Förderregeln treten zum 1. Januar 2027 in Kraft

    Kann ich im Altersvorsorgedepot in ETFs investieren?

    Ja. Das Altersvorsorgedepot kann Anlagen in zulässigen ETFs und Fonds enthalten. Welche konkreten Produkte verfügbar sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Angebot des jeweiligen Anbieters.

    Sind meine Einzahlungen garantiert?

    Beim renditeorientierten Altersvorsorgedepot besteht keine verpflichtende Beitragsgarantie. Der Depotwert kann schwanken und auch unter die Summe der eingezahlten Beiträge fallen. Wer mehr Sicherheit wünscht, kann ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen.

    Wie hoch ist die staatliche Förderung?

    Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr beträgt die maximale Grundzulage 540 Euro. Zusätzlich kann eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr sowie bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro hinzukommen.

    Muss ich 1.800 Euro pro Jahr einzahlen?

    Nein. Die Förderung steigt mit dem Eigenbeitrag. Bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 10 Euro kann eine Zulagenförderung möglich sein. Die maximale Grundzulage wird bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr erreicht.

    Was ist das Standarddepot?

    Das Standarddepot ist ein besonders einfach ausgestaltetes Altersvorsorgedepot mit vorgegebenen Standardeinstellungen. Es richtet sich an Menschen, die nicht selbst einzelne Anlagen auswählen möchten. Die Effektivkosten sind gesetzlich begrenzt.

    Kann ich meinen Riester-Vertrag behalten?

    Ja. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Ein Wechsel ist freiwillig. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, sollte anhand der Garantien, Kosten, Förderung und persönlichen Ziele geprüft werden.

    Kann ich mein Riester-Guthaben übertragen?

    Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag kann grundsätzlich möglich sein. Bei einer ordnungsgemäßen Übertragung bleibt die Förderung erhalten. Vertragskosten und mögliche Besonderheiten sollten vorab geprüft werden.

    Kann ich das Altersvorsorgedepot vor der Rente auflösen?

    Das Vermögen ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine freie vorzeitige Auszahlung kann zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen. Förderunschädliche Entnahmen sind nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.

    Wie wird die Auszahlung besteuert?

    Die Leistungen werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieses Prinzip wird als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet.

    Kann ich den Anbieter wechseln?

    Ein Wechsel des Vertrags oder Anbieters ist grundsätzlich möglich. Die Reform soll Wechsel erleichtern und Kosten begrenzen. Vor einem Wechsel sollten Übertragungskosten, Anlageangebot und Vertragsbedingungen verglichen werden.

    Ist das Altersvorsorgedepot Teil der betrieblichen Altersvorsorge?

    Nein. Das Altersvorsorgedepot gehört zur geförderten privaten Altersvorsorge und ist von der betrieblichen Altersversorgung zu unterscheiden.

    Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen?

    Die Förderberechtigung kann je nach persönlicher Situation fortbestehen. Da die Förderung bereits bei kleinen Eigenbeiträgen ansetzt, kann ein Vertrag auch für Menschen mit niedrigerem Einkommen interessant sein. Die konkreten Voraussetzungen sollten individuell geprüft werden.

    Kann ich Vermögenswirksame Leistungen in das Altersvorsorgedepot einzahlen?

    Eine Kombination mit vermögenswirksamen Leistungen ist nicht als allgemeine Standardregel vorgesehen. Ob und wie eine Verbindung möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Produktangebot ab.

    Fazit

    Das Altersvorsorgedepot erweitert ab 2027 die Möglichkeiten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es verbindet staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile mit einer kapitalmarktorientierten Geldanlage und bietet damit neue Optionen für den langfristigen Vermögensaufbau.

    Ob das Altersvorsorgedepot, ein Standarddepot oder ein Garantieprodukt die passende Lösung ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend sind unter anderem Ihr Anlagehorizont, Ihre Risikobereitschaft, mögliche Förderansprüche sowie bereits bestehende Vorsorgeverträge. Eine individuelle Prüfung hilft dabei, die passende Entscheidung für Ihre Altersvorsorge zu treffen.

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