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Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll nutzen

Vermögenswirksame Leistungen sind ein möglicher Zuschuss Ihres Arbeitgebers zum Vermögensaufbau. Erfahren Sie, wie VL funktionieren, welche Anlageformen infrage kommen und wann eine staatliche Förderung möglich ist.

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    Was sind vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Geldleistungen vieler Arbeitgeber. Das Geld wird direkt in einen Sparvertrag eingezahlt und kann beispielsweise in einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder zur Tilgung einer Baufinanzierung verwendet werden.

    Je nach Einkommen und Anlageform kann zusätzlich eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage möglich sein.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    MerkmalVermögenswirksame Leistungen
    ZweckArbeitgeberzuschuss für Ihren langfristigen Vermögensaufbau
    Geeignet fürVermögensaufbau, Wohneigentum oder private Altersvorsorge
    HöheBis zu 40 Euro monatlich, je nach Arbeitgeber
    AnlageformenJe nach Produkt z. B. Fonds, Bausparen oder Baufinanzierung
    Eigene EinzahlungJederzeit möglich
    Staatliche FörderungArbeitnehmer-Sparzulage bei erfüllten Voraussetzungen
    LaufzeitIn der Regel sieben Jahre

    So funktionieren vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen werden monatlich vom Arbeitgeber in einen ausgewählten Sparvertrag eingezahlt. Je nach Anlageform können Sie eigene Beiträge ergänzen und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren.

    Arbeitgeber zahlt

    Ihr Arbeitgeber überweist die vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen monatlich direkt in Ihren Sparvertrag.

    Anlageform wählen

    Sie wählen die passende Anlageform für Ihren Vermögensaufbau oder Ihre Altersvorsorge.

    Vermögen aufbauen

    Regelmäßige Einzahlungen können langfristig Vermögen aufbauen. Eigene Sparbeiträge sind jederzeit möglich.

    Förderung

    Je nach Einkommen und Anlageform können Sie zusätzlich von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren.

    Welche Anlageformen gibt es?

    Vermögenswirksame Leistungen können je nach persönlichem Ziel in unterschiedliche Anlageformen investiert werden. Welche Lösung am besten passt, hängt von Ihrem Anlagehorizont, Ihren Plänen und Ihrer persönlichen Situation ab.

    VL-Fondssparen

    Ideal für alle, die langfristig Vermögen am Kapitalmarkt aufbauen möchten.
     
    •  Langfristig Vermögen aufbauen
    • Chancen der Kapitalmärkte nutzen
    • Staatliche Förderung möglich*

      (*unter Voraussetzungen)

    Bausparvertrag

    Für alle, die Wohneigentum planen oder modernisieren möchten.
     
    • Eigenkapital für Wohneigentum aufbauen
    • Später günstiges Bauspardarlehen nutzen
    • Planungssicherheit für künftige Vorhaben

    Baufinanzierung

    Vermögenswirksame Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen direkt zur Tilgung einer Immobilienfinanzierung genutzt werden.

    • Restschuld schneller reduzieren
    • Zinskosten senken
    • Monatliche Belastung verringern

    Betriebliche Altersvorsorge

    Je nach Arbeitgeber können altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) oder vergleichbare Zuschüsse beim Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge unterstützen.

    • Zusätzliche Altersvorsorge aufbauen
    • Arbeitgeberleistungen sinnvoll nutzen
    • Individuelle Regelungen je nach Arbeitgeber

    Nicht jede Anlageform passt zu jedem Vorsorgeziel. Welche Lösung für Sie geeignet ist, hängt von Ihrem Anlagehorizont, Ihrer persönlichen Situation und den Angeboten Ihres Arbeitgebers ab. Wir beraten Sie gerne.

    Arbeitnehmer-Sparzulage auf einen Blick

    Unter bestimmten Voraussetzungen werden vermögenswirksame Leistungen zusätzlich durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Entscheidend sind die gewählte Anlageform, das zu versteuernde Einkommen und der Antrag über die Einkommensteuererklärung.

    Förderfähige AnlageFördersatzMax. Anlagebetrag/JahrMax. Sparzulage/Jahr
    Beteiligungsanlagen (z. B. VL-Fondssparen)20 %400 €80 €
    Wohnungswirtschaftliche Anlagen (z. B. Bausparen oder begünstigte Darlehenstilgung)9 %470 €42,30 €

    Gut zu wissen

    • Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern über die Einkommensteuererklärung beantragt.
    • Voraussetzung sind eine förderfähige Anlageform und die gesetzlichen Einkommensgrenzen.
    • Die Förderungen für Beteiligungsanlagen und wohnungswirtschaftliche Anlagen können bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich kombiniert werden.
    • Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen.
    Persönliches Beratungsgespräch zur frühzeitigen Altersvorsorge in der Bank.

    Vermögenswirksame Leistungen optimal nutzen

    Sie möchten Ihren Arbeitgeberzuschuss sinnvoll nutzen oder prüfen, ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben? Wir unterstützen Sie dabei, die passende Anlageform auszuwählen und erläutern Chancen, Kosten sowie Fördermöglichkeiten.

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    Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

    Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?

    Die Höhe ist nicht gesetzlich einheitlich festgelegt. Sie ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder einer freiwilligen Arbeitgeberleistung. Häufig werden Beträge bis zu 40 Euro monatlich vereinbart, je nach Branche kann die Leistung aber niedriger, höher oder gar nicht vorhanden sein.

    Muss jeder Arbeitgeber VL zahlen?

    Nein. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss besteht nicht. Entscheidend sind die Regelungen, die für das konkrete Arbeitsverhältnis gelten.

    Kann ich VL auch erhalten, wenn ich in Teilzeit arbeite?

    Ja, sofern für das Arbeitsverhältnis ein Anspruch besteht. Die Höhe kann je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung anteilig reduziert sein. Eine Nachfrage bei der Personalabteilung schafft Klarheit.

    Kann ich den Arbeitgeberzuschuss selbst auf 40 Euro erhöhen?

    Sie können den Sparbetrag häufig aus Ihrem Nettogehalt aufstocken. Der Arbeitgeber überweist dann den Gesamtbetrag an den VL-Anbieter. Ob eine Aufstockung sinnvoll ist, hängt von Anlageziel, Förderung, Kosten und Ihrem finanziellen Spielraum ab.

    Welche VL-Anlage ist am besten?

    Das hängt vom Ziel ab. Für langfristigen Vermögensaufbau können förderfähige Fonds infrage kommen. Wer Wohneigentum plant, kann einen Bausparvertrag oder die Darlehenstilgung prüfen. Entscheidend sind Renditechancen, Risiken, Kosten und Laufzeit.

    Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage?

    Die Zulage erhalten Beschäftigte, deren vermögenswirksame Leistungen in einer förderfähigen Anlage angelegt werden und deren zu versteuerndes Einkommen die gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Die Förderung muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

    Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage?

    Die Grenze liegt derzeit bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen.

    Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

    Bei bestimmten Beteiligungsanlagen beträgt sie 20 Prozent auf maximal 400 Euro geförderte Einzahlungen pro Jahr, also höchstens 80 Euro. Bei wohnungswirtschaftlichen Anlagen beträgt sie 9 Prozent auf maximal 470 Euro, also höchstens 42,30 Euro jährlich.

    Wo beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

    Der Antrag erfolgt über die Einkommensteuererklärung. Die Vertragsdaten werden in der Regel elektronisch vom Anbieter an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Zulage wird im Steuerbescheid festgesetzt.

    Wann wird die Arbeitnehmer-Sparzulage ausgezahlt?

    Die Zulage wird grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist auf den VL-Vertrag ausgezahlt. Sie wird normalerweise nicht zusammen mit einer möglichen Steuererstattung überwiesen.

    Was passiert, wenn ich den VL-Vertrag vorzeitig kündige?

    Eine vorzeitige Kündigung kann Gebühren, Verluste und den Wegfall der Arbeitnehmer-Sparzulage auslösen. Gesetzlich anerkannte Ausnahmefälle können eine förderunschädliche Verfügung ermöglichen. Vor einer Kündigung sollte der konkrete Vertrag geprüft werden.

    Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

    Der Vertrag bleibt bestehen. Sie teilen dem neuen Arbeitgeber die Vertragsdaten mit. Ob und in welcher Höhe der neue Arbeitgeber VL zahlt, hängt von dessen tariflichen oder vertraglichen Regelungen ab.

    Kann ich mehrere VL-Verträge gleichzeitig haben?

    Grundsätzlich können mehrere Verträge bestehen. Ob der Arbeitgeber auf mehrere Verträge verteilt und ob beide Förderarten genutzt werden können, hängt von den Verträgen und gesetzlichen Voraussetzungen ab.

    Kann ich VL für einen ETF-Sparplan nutzen?

    Nur wenn der konkrete Anbieter und das Produkt als VL-fähige und gegebenenfalls förderfähige Anlage ausgestaltet sind. Ein gewöhnlicher privater ETF-Sparplan erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.

    Sind vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei?

    Arbeitgeberfinanzierte VL zählen in der Regel zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Die Beiträge werden anschließend aus dem Nettogehalt in den Vertrag überwiesen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine separate staatliche Förderung.

    Fazit

    Vermögenswirksame Leistungen sind ein zusätzlicher Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau. Wer den Arbeitgeberzuschuss nutzt und die passende Anlageform wählt, kann Schritt für Schritt Vermögen aufbauen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage hinzu. Entscheidend sind die passende Anlagestrategie, ein Kostenvergleich und die rechtzeitige Beantragung der Förderung.

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