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- Steuervorteile
- Altersvorsorge
Riester-Rente
Staatliche Förderung für eine lebenslange garantierte Rente
Wussten Sie schon, dass der Staat Ihnen bei Ihrer Altersvorsorge hilft? Mit der Riester-Rente nutzen Sie staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen für Ihre Rente.
Riester-Förderung im Überblick
Der Staat unterstützt alle, die privat für Ihr Alter vorsorgen, mit der so genannten Riester-Förderung. Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres beitragspflichten Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen (maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive der Zulagen). In der folgenden Tabelle haben wir die einzelnen Zulagen und Förderbeträge zusammengestellt:
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
---|---|
Grundzulage |
175 Euro |
Berufseinsteigerbonus (einmalig)1) |
200 Euro |
Kinderzulage (vor 2008 geboren) |
185 Euro |
Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 Euro |
- Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Steuervorteile
Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag gutgeschrieben. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern. Die genaue steuerliche Behandlung ist abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen und vorbehaltlich der Änderung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen.