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Rückgaberegelungen zu offenen Immobilienfonds

Rückgaberegelungen für offene Immobilienfonds – das sollten Sie wissen

Seit dem Jahr 2013 gelten für offene Immobilienfonds gesetzliche Vorgaben zur Rückgabe von Anteilen. Ziel dieser Regelung ist es, die Stabilität der Fonds zu sichern und zugleich einen fairen Umgang mit allen Anlegerinnen und Anlegern zu gewährleisten.

Wenn Sie Anteile an einem offenen Immobilienfonds zurückgeben möchten, müssen zwei gesetzliche Fristen beachtet werden:

  • Mindesthaltefrist: Ihre Anteile müssen mindestens 24 Monate gehalten werden.

  • Rückgabefrist: Die Rückgabe muss mindestens 12 Monate vor dem gewünschten Rückgabetermin schriftlich angekündigt werden – und zwar über eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung.

Eine Ausnahme gilt für Anteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden: In diesem Fall dürfen Sie weiterhin grundsätzlich bewertungstäglich Fondsanteile im Wert von bis zu 30.000 Euro je Kalenderhalbjahr und je Fonds zurückgeben – ohne Einhaltung der genannten Fristen und ohne zusätzliche Kosten.

Wir beraten Sie gern zu den genauen Regelungen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Rückgabemöglichkeit in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Infografik: Mindesthalte- und Rückgabefristen für Neuanlagen

1 Gemäß Veröffentlichung vom 10. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 35 trat das neue KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) am 22. Juli 2013 in Kraft.